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Freitag, 25. Juni 2010, 16:15

Verbindliche Buchungen aus dem Ausland

Ich weiß nicht, ob ich zukünftig überhaupt noch Buchungen aus dem Ausland verbindlich bestätigen soll.
Normalerweise schicke ich nach einer Buchung grundsätzlich eine Bestätigung, einen Vertrag und die Rechnung an den Gast. Gleichzeitig teile ich mit, dass die Anzahlung innerhalb von 5 Tagen auf meinem Konto eingegangen sein muss, damit die Reservierung Bestand hat. Der Vertrag selbst ist ja bereits rechtskräftig.
Dann warte ich auf den Eingang der Anzahlung. Bei Auslandszahlungen warte ich meistens 10 Tage bis ich an die Zahlung erinnere. In dieser Zeit habe ich oft schon andere Anfragen negativ beantwortet. Dann erhalte ich aufgrund meiner Mahnung häufig eine lapidare Absage, weshalb die Reise nun nicht wie geplant stattfinden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt sind manchmal schon 3 Wochen vergangen und ich habe die Wohnung die ganze Zeit als nicht verfügbar ausgewiesen.
Dadurch hatte ich schon des Öfteren Leerstand und das ärgert mich gewaltig, weil ich anderen potentiellen Gästen abgesagt habe. Sofern das deutsche Gäste mit mir machen, fordere ich die Zahlung ein, denn ich habe ein Recht nach BGB auf Schadenersatz. In der Regel klappt das auch, nur bei ausländischen Forderungen laufen meine Mahnungen ins Leere und Inkassounternehmen arbeiten auch nur in Deutschland. Würde mich mal interessieren, ob andere Vermieter ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

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Mittwoch, 30. Juni 2010, 21:59

Hallo Nordlicht, wir haben bisher den Buchungen vertraut und deshalb, keine Verträge etc. geschlossen. Leider wurden wir auch das ein oder andere Mal "sitzen gelassen", weshalb ich da an einer Änderung denke. Ich würde mich freuen, wenn man hier Forum eine kleine Sammlung von Verträgen zusammen tragen kann. Was haltet ihr davon?

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Donnerstag, 1. Juli 2010, 10:28

Verträge

Hallo Marcel,
was unseren Vertrag angeht, so haben wir ihn uns durch einen RA ausformulieren lassen, damit er auf jeden Fall rechtssicher ist und wir gegebenenfalls, bei einer erforderlich werdenden Klage auf Schadenersatz wegen Nichtanreise, vor dem Amtsrichter keine unangenehme Überraschung erleben müssen. Natürlich ist der Vertrag speziell auf unserem Betrieb zugeschnitten und deshalb passt er auch nicht für andere Vermieter. Die Vertragsbestandteile entsprechen größtenteils auch unseren AGB, die der Gast vor dem Absenden seiner Online-Buchung bereits akzeptiert hat. Der Gast kennt also bereits vor seiner Buchung die wesentlichen Vertragsbestandteile. Von daher ist die Buchung bereits rechtswirksam und wird dann von uns nur noch bestätigt. Daneben erhält jeder Gast zusammen mit der Buchungsbestätigung immer den kompletten Vertrag, den er mit uns abgeschlossen hat und eine umsatzsteuerrechtlich valide Rechnung.
Von daher haben wir mit in Deutschland ansässigen Vertragspartnern auch kaum Probleme. Spätestens wenn sie erkannt haben, dass wir sie in Regress nehmen und es auch durchziehen würden, überweisen sie - natürlich unter Abzug der ersparten Aufwendungen von 10 % - den angemahnten Rechnungsbetrag. Das erfordert manchmal ein wenig Schriftverkehr, aber ist bisher immer erfolgreich verlaufen. Lediglich mit Auslands-Buchungen haben wir jetzt einige Male das Nachsehen gehabt und deshalb fordern wir zukünftig die Anzahlung bereits vor einer verbindlichen Bestätigung an. Kommt das Geld dann nicht zügig an, d.h. ist die Wohnung zwischenzeitlich bereits anderweitig vermietet, dann erstatten wir. Das ist für die Gäste natürlich nicht erfreulich, aber es entsteht ja kein Schaden, denn die Gäste finden i.d.R. auch noch eine andere Unterkunft. Natürlich gebe ich die Wohnung nicht sofort bei der nächsten Anfrage frei, ich versuche immer, hier noch ein wenig Zeit zu schieben, aber kommt das Geld nicht innerhalb von 5 Tagen, dann vermiete ich ersatzweise.
Nun sind wir ja keine Privat-Vermieter sondern ein Gewerbebetrieb. Wir müssen unsere Angestellten und auch die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und selbst wollen wir auch von der Vermietung leben. Da müssen Verträge schon eingehalten werden, sonst könnten wir unseren Betrieb gleich schließen. Das ist bei uns wie bei jedem anderen Wirtschaftsunternehmen im Geschäftsverkehr. Da gibt es zwar hin und wieder mal eine Kulanz-Regelung aber im großen und ganzen gehen ja außer uns auch unsere Gäste eine Verpflichtung ein. Wir müssen die Unterkünfte vertragsgemäß zur Verfügung stellen und der Gast muss vertragsgemäß zahlen - ob er nun anreist oder nicht. Ich kann nur jedem empfehlen, rechtssichere Vertäge abzuschließen und evtl. einem Verband (DEHOGA) beizutreten. Übrigens, rechtswirkam kommt bei ganz kurzfristigen Buchungen auch telefonisch bereits ein Vertrag zustande. Schwierig ist da manchmal nur die Beweisführung. Aber auch das geht, man muss sich nur gut notieren, wer wann was bestellt hat, mit Uhrzeit, Adresse, Festnetzanschluss und vielleicht noch ein paar erhaltenen Informationen. Und man muss in dem Fall gleich recherchieren, ob die Angaben stimmen (Internetrecherche). Dann setzt man seine Forderung auch nach telefonischer Reservierung durch.

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Donnerstag, 8. Juli 2010, 08:57

Also ich habe nicht sehr viele ausländische Gäste, aber bei denen gab es durchweg keine Probleme- zumindest nicht bis jetzt, obwohl-ich gebe es zu- ich immer ein wenig wegen der längeren Überweisungszeit- längerer Dauer der Vertragsübersendung...gezittert habe.

Und bei deutschen Gästen kann man auch in die Röhre schauen, nämlich, wenn schon eine EV abgegeben wurde-ist ner Bekannten von mir passiert.

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5

Donnerstag, 8. Juli 2010, 16:26

Ich würde Vertrag, Vertrag sein lassen und Buchnungen aus dem Ausland die Miete per Vorkasse anfordern und wenn der Betrag nicht innerhalb kürzester Zeit (Mitteilung) eingeht, die Ferienunterkunft wieder als Frei kennzeichnen.

easyferienhaus

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Montag, 30. August 2010, 13:40

Verträge ?? Anzahlung !! Internet-Zahldienste !!!

Da wo mir die Überweisungszeit Probleme machen kann, lasse ich per PAYPAL überweisen. Hier kann der Gast SOFORT und SICHER mit seiner Kreditkarte überweisen. Er wird das auch tun, wenn er die Miete wirklich will. Die Zahlung wird mir innert Minuten per Email bestätigt.
Ich mach das so für die Anzahlung. Der Rest dann vor Ort oder per Schneckenbank.
Paypal kostet halt ein bisschen was, aber besser das Geld in der Hand, als den häufig nutzlosen Papierkrieg. Das Einrichten eines Kontos ist kein Aufwand.
Es gibt inzwischen auch noch andere Internet-Zahldienste, möglicherweise sind dort die Konditionen sogar besser ...

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